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 Krank im Urlaub

Krankheit im Urlaub ist besonders ärgerlich. Gesetzlich Versicherte fragen am Besten vor Urlaubsantritt bei ihrer Krankenkasse oder Ersatzkasse nach einem Urlaubskrankenschein und ob sie an ihrem Urlaubsort oder im geplanten Urlaubsland versichert sind.

Ein Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenkassen bewahrt jedoch nicht davor, dass in vielen Ländern, auch in Europa, der dort behandelnde Arzt oder das Krankenhaus sofort bezahlt werden möchten oder eine Rechnung direkt an den Patienten senden. Für diesen Fall empfiehlt sich eine spezielle Auslandskrankenversicherung, die für die Dauer des Urlaubs abgeschlossen werden kann. Preiswerte Auslandkrankenversicherungen für ansonsten gesetzlich krankenversicherte Reisende sind u. a. beim ADAC zu bekommen.

Privat Versicherte haben nach ihren Versicherungsbedingungen in der Regel innerhalb Europas Anspruch auf die Übernahme von Kosten einer Heilbehandlung. Ohne zusätzliche Vereinbarung besteht auch außerhalb Europas Versicherungsschutz, während des ersten Monats des Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland.

Dabei ist zu beachten, dass beispielsweise die Türkei nur zu einem ganz kleinen Teil zu Europa gehört und die meisten Türkei-Urlaube in den asiatischen Teil dieses Landes führen. Wer sich dort länger als einen Monat aufhält, benötigt durch vorherige Vereinbarung mit seiner privaten Krankenversicherung eine Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf außereuropäische Länder. Dies ist gegen eine Mehrprämie in den meisten Fällen unproblematisch möglich.

Auch wer den Versicherungsschutz nicht erweitert hat und im ersten Monat des Aufenthaltes in einem außereuropäischen Land erkrankt, kann, wenn er ohne Gefährdung seiner Gesundheit nicht zurück reisen kann, sich in diesem Land weitere zwei Monate behandeln lassen. Auch in diesem Fall trägt die private Krankenversicherung die Kosten.

Es empfiehlt sich dringend, sollte eine sehr ernste und schwere Erkrankung im Ausland eingetreten sein und eine Transportversicherung nicht bestehen, durch Mitreisende das nächste Konsulat oder die nächste deutsche Botschaft in Kenntnis zu setzen, da diese, gerade bei Ländern, die die mitteleuropäischen Standards bei der medizinischen Versorgung nicht erreichen, Empfehlungen für eine Weiterbehandlung geben können oder aber Angehörige in Deutschland informieren können.

 

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