Diwo & Falk Rechtsanwälte / Honorare
 

Honorare

Wir halten es für wichtig, dieses Thema gleich von Anfang an offen mit unseren Mandanten zu besprechen.

Grundsätzlich wird unsere Tätigkeit nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes honoriert und richtet sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert der Angelegenheit.

Eine erste Beratung, bei der wir uns über die Erfolgsaussichten des Falles äußern werden und prüfen werden, ob ggf. eine Rechtsschutzversicherung für die anfallenden Anwaltshonorare eintrittspflichtig ist, beläuft sich auf ca. EUR 150 zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

Soweit dies möglich ist, bitten wir Sie, uns die Unterlagen des Falles bereits vor dem persönlichen Beratungsgespräch zukommen zu lassen.
 

 

Beraterverträge

Selbständigen empfehlen wir gegen ein monatlich zu zahlendes geringes Honorar einen Beratervertrag abzuschließen.

Dies hat den Vorteil, dass Probleme kurz telefonisch besprochen werden können oder für den Mandanten kurze Schreiben entworfen werden können, ohne dass eine Einzelabrechnung erfolgt.

Hierdurch hat der Mandant die Möglichkeit, ohne sich über die Kosten Gedanken machen zu müssen, zum Telefonhörer greifen zu können und Rechtsrat einholen zu können.

 

Honorarvereinbarungen

Neben den gesetzlichen Gebühren ist es selbstverständlich auch möglich, eine Gebührenvereinbarung für das übertragene Mandat zu treffen. Mit einer Honorarvereinarung kann für den Einzelfall eine angepasste und individuelle Rechtsanwaltsvergütung vereinbart werden. Eine Ausnahme bilden die Gebühren für ein gerichtliches Verfahren. Hier ist eine Unterschreitung der Gebühren nach RVG nicht möglich.

Sprechen Sie uns hierzu einfach an. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen ganz individuelle Gebühren für das uns übertragene Mandat.

 

 

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