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Versicherungsverträge

Versicherungsverträge schließt jedes Versicherungsunternehmen gerne ab. Wer Beratung benötigt, kann sich an einen Versicherungsagenten, der nur für eine oder mehrere Versicherungen tätig ist, an einen Versicherungsmakler, der zumindest eine gewisse Übersicht über die angebotenen Versicherungen und Bedingungen haben sollte, wenden, oder wer genau weiß, was er möchte, kann einen Versicherungsvertrag auch per Post oder online abschließen. Die Versicherungen, die unmittelbar beim Versicherer, ohne Einschaltung eines Vermittlers abgeschlossen werden, nennt man Direktversicherungen. Diese sind oft preisgünstiger, eine Beratung findet aber so gut wie nicht statt.

Wer noch nicht weiß, was genau er versichern möchte, wendet sich besser an einen Versicherungsmakler oder einen Versicherungsagenten und lässt sich beraten. Die Beratungstätigkeit ist kostenlos, es darf jedoch nicht vergessen werden, dass sowohl der Versicherungsmakler als auch der Versicherungsagent, wenn es zum Abschluss eines Versicherungsvertrages kommt, ihre Tätigkeit mit der Versicherungsgesellschaft abrechnen. Das bedeutet, dass der Abschlussvermittler versucht sein kann, auch nicht wirklich benötigte Versicherungsverträge abzuschließen, um sein Einkommen zu erhöhen.

Bei dem Beratungsgespräch sollte sich jeder Interessent daher die Frage stellen, ob er die Versicherung wirklich braucht und die laufenden Beiträge (Versicherungsprämien) wirklich auf Dauer zahlen kann. Nichts ist nutzloser, als eine Versicherung, die nur kurz besteht und sodann aus finanziellen Gründen gekündigt werden muss.

In Versicherungsverträgen sind sog. Risikoausschlüsse enthalten, d.h. die Versicherungsgesellschaft sagt darin, unter welchen Bedingungen sie keine Leistungen erbringen möchte. Die Risikoausschlüsse sollten mit dem Berater ausdrücklich erörtert werden, wobei es sich immer lohnt zu fragen, ob ein Sachverhalt, der einem Risikoausschluss unterliegt, vielleicht bei einem anderen Versicherer, ggf. mit einem höheren Beitrag, versicherbar ist.

Nach der Beratung wird beim Versicherungsvermittler in der Regel ein Formular ausgefüllt, mit dem der Versicherungsschutz bei der Gesellschaft beantragt wird. Diese prüft die im Versicherungsvertrag enthaltenen Angaben und nimmt entweder den Antrag an oder weist ihn zurück. Wird der Antrag angenommen, erstellt die Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsschein, auch Versicherungspolice genannt, aus dem sich auch ergibt, ab wann der Vertrag gilt. Gleichzeitig wird eine Rechnung über den ersten Versicherungsbeitrag, auch Versicherungsprämie genannt, erstellt.
Für den Versicherungsschutz ist es besonders wichtig, die erste Versicherungsprämie innerhalb des in der Rechnung genannten Zeitraums zu bezahlen, da sonst, wenn kurz nach dem Abschluss der Versicherung ein Schadensfall eintritt und die Prämie noch nicht gezahlt ist, die Versicherungsgesellschaft keine Leistung erbringen muss, oder, wenn ein Versicherungsfall nicht eingetreten ist, vom Vertrag zurücktreten kann.

Natürlich gibt es Situationen, in denen man nicht warten kann oder nicht warten möchte, bis der Versicherer den Antrag geprüft hat und endlich den Versicherungsschein schickt.

Diese Situation besteht beispielsweise dann, wenn man sich vor einer längeren Auslandsreise auf dem Bahnhof oder Flughafen kurzfristig entschließt, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen oder eine Auslandskrankenversicherung oder aber bei Kauf eines Kraftfahrzeuges (Mofa, Motorroller, Motorrad, Pkw) sofort mit Versicherungsschutz losfahren möchte.

Für diesen Fall gibt es die sog. sofortige Deckung, d.h., dass der Versicherer ab Unterzeichnung des Antrages Versicherungsschutz gewährt, in der Kraftfahrzeugversicherung wird zum Nachweis hierfür die sog. Doppelkarte ausgegeben.

Die sofortige Deckung führt dazu, dass kurzfristig und unkompliziert Versicherungsschutz erlangt werden kann, außerhalb der Kraftfahrzeugversicherung verlangt dafür der Versicherer meistens sofort oder ganz kurzfristig auch die Zahlung der Prämie.

Versicherungsverträge enden entweder durch Kündigung, sei es durch den Versicherer oder den Versicherungsnehmer oder aber durch Zeitablauf, wenn der Versicherungsvertrag für eine bestimmte Zeitspanne geschlossen wurde. Ein Sonderkündigungsrecht hat der Versicherungsnehmer, wenn während der Laufzeit des Vertrages der Versicherer die Prämie erhöht, ohne seine Leistungen ebenfalls zu verbessern. In diesem Fall kann innerhalb eines Monats nach Eingang der Erhöhungsmitteilung des Versicherers zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung der Vertrag gekündigt werden.

 

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