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Versicherungsschutz auf Reisen

Abgesehen vom Krankenversicherungsschutz auf Reisen sollte sich jeder, der eine Auslandsreise bucht, bereits überlegen, ob er eine Reiserücktrittskosten- oder Reiseabbruchsversicherung oder eine Reisegepäckversicherung abschließen möchte.

Die Reiserücktrittskostenversicherung schützt davor, dass jemand eine gebuchte Pauschalreise oder eine bei einem Reiseveranstalter gebuchte Reise zu einer Ferienwohnung nicht antreten kann. Die Kosten der Stornierung der Reise übernimmt dann die Reiserücktrittskostenversicherung.

Die Reiseabbruchsversicherung wird in der Regel zusammen mit der Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen und schützt dagegen, dass jemand, beispielsweise wegen einer schweren Unfallverletzung, einer unerwartet schweren Erkrankung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes oder ähnlichen Schicksalsschlägen/ Ereignissen, die Reise nicht antreten kann bzw. abbrechen muss.

Voraussetzung ist lediglich, dass das versicherte Ereignis nach Abschluss der Versicherung eintritt und die Reise unzumutbar wird. Hat der Versicherte beispielsweise einen Sporturlaub gebucht und eine Verletzung erlitten, die die Ausübung dieses Sportes ausschließt, kann er die abgeschlossene Versicherung in Anspruch nehmen. Das gleiche gilt, wenn während der Reise ein naher Verwandter des Versicherten stirbt und der Versicherte zum Begräbnis zurück reisen möchte.

Die Reisegepäckversicherung schützt davor, dass Gepäck während der Reise nicht ankommt. Besteht keine Reisegepäckversicherung, kann versucht werden, die Hausratsversicherung in Anspruch zu nehmen, diese bezahlt jedoch nur bei Raub oder einem Einbruchsdiebstahl ins Ferienhaus oder ins Hotelzimmer. Kommt das Gepäck beispielsweise während eines Fluges abhanden, so ist über die Hausratsversicherung keine Leistung zu erlangen.

Die Fluggesellschaften beschränken ihre Erstattung bei Nichtauslieferung von Gepäck auf einen bestimmten Betrag pro Kilo Reisegepäck; die Einzelheiten sollten bei der Fluggesellschaft erfragt werden.

Die Anforderungen, die die Reisegepäckversicherer an die Aufbewahrung und Bewachung des Reisegepäcks stellen, sind sehr hoch, so dass es viele Fälle gibt, in denen zwar Gepäck gestohlen wird oder abhanden kommt, der Reisegepäckversicherer jedoch nicht gezahlt hat.

Zudem ist es schwierig, nach Eintritt des Schadens nachzuweisen, was alles im Reisegepäck enthalten war.

 

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